Last Mile Scooter werden legal! Elektrokleinstfahrzeuge bilden ab 2019 eine eigene und gesetzlich zugelassene Klasse

Last Mile Scooter werden legal!

Elektrokleinstfahrzeuge bilden ab 2019 eine eigene und gesetzlich zugelassene Klasse

Die Verkehrswende kommt voran: Elektrische Kleinstfahrzeuge werden wohl ab 2019 in Deutschland endlich in einer eigenen Fahrzeugklasse geführt. Die Folgen: Der Verkehr wird bunter und auf den Radwegen wird’s enger. Wir haben beim Verkehrsministerium die Eckpunkte der neuen Regelung erfragt. Ein Überblick.

Wenn ein Longboard in einem angesagten Stadtteil einer Metropole plötzlich und stark beschleunigt, hat der Fahrer meistens eine Remote Control in der Hand. Siiipp, weg ist er. Ein Elektromotor hat seine Power gezeigt. Das macht Spaß – und ist abseits von privatem Grund illegal. Für die Vielfalt der elektrisch unterstützen Last Mile Scooter von Skateboards über Tretroller bis zu selbstbalancierenden Monowheels gab es bisher keine Regelung. Das ändert sich jetzt.

Ab 2019, so der Plan, schafft die Bundesregierung die neue Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Auf Anfrage von electrive.net teilt das Bundesverkehrsministerium die wichtigsten Eckpunkte für die Personal Light Electric Vehicles (EU-Kürzel PLEV) mit:

  • Es gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Das ist die bekannte Grenze für die Helmpflicht – sie besteht nicht. Viele Nutzer tragen aber aus Sicherheitsgründen bereits heute einen Helm.
  • Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen. Zwar sind die Schäden, die von PLEVs verursacht werden können, monetär gering. Wichtiger aber dürfte der Aspekt sein, dass der Besitzer identifiziert werden kann.
  • PLEVs sind nach der Verordnung „generell auf vorhandene baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen verwiesen“. Im Klartext: Es besteht Radwegbenutzungspflicht. Gibt es keinen, darf die Straße befahren werden.
  • Die Leistungsgrenze des Elektromotors beträgt 500 Watt. Für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1.200 Watt erlaubt.
  • Fahrdynamische Mindestanforderungen“ müssen erfüllt werden. Übersetzt: Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben. Die Details sind noch nicht verabschiedet.
  • Die Regelung gilt bundeseinheitlich. Das ist ein wichtiger Umstand, damit kein chaotischer Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Vorgaben entsteht.
  • Das Inkrafttreten ist für Ende 2018 oder Anfang 2019 vorgesehen.

Mehr dazu unter folgendem Link: https://www.electrive.net/2018/10/23/last-mile-scooter-werden-legal/